Aufführungsrecht
Alle Stücke unterliegen dem Urheberrechtsschutz.
1. Vereinfachtes Aufführungsrecht für Schulen und Kindergärten
Mit dem Online-Kauf eines Theaterstückes haben Sie das Recht erworben, es aufzuführen. Dieses Recht ist begrenzt auf zwei Aufführungen, die Sie nicht anmelden und für die Sie keine weiteren Tantiemen entrichten müssen.
Ab der 3. Aufführung müssen Aufführungen angemeldet und abgerechnet werden. Wir berechnen ab der 3. Aufführung 10 % der Bruttoeinnahmen, wenigstens aber eine Mindest-Aufführungsgebühr in Höhe des angegebenen Shop-Preises.
Die Aufführungslizenz ist auf 12 Monate befristet. Der Zeitraum beginnt mit der Zustellung des Downloadlinks für den Theatertext.
Neuinszenierungen zu einem späteren Zeitpunkt müssen neu lizensiert werden.
2. Aufführungsrecht für Amateurgruppen beim Online-Kauf
Mit dem Entrichten des Shop-Preises haben Sie das Aufführungsrecht erworben und erhalten den entsprechenden Theatertext in Form einer PDF-Datei als Kopiervorlage. Ebenfalls im Preis enthalten sind alle weiteren bestellten Materialien zum Stück.
Der Shop-Preis entspricht unserer Mindest-Aufführungsgebühr für das jeweilige Stück und wird bei der Tantiemenabrechnung gutgeschrieben.
Wir berechnen pro Aufführung 10 % der Bruttoeinnahmen, wenigstens aber die Mindest-Aufführungsgebühr in Höhe des angegebenen Shop-Preises.
Für alle Stücke, für die nicht im Voraus eine Mindestaufführungsgebühr entrichtet würde, berechnen wir ebenfalls pro Aufführung 10 % der Bruttoeinnahmen, wenigstens aber die Mindest-Aufführungsgebühr, wie sie auf unserer Internetseite angegeben ist.
Aufführungsanmeldung und Abrechnung
Alle Aufführungen sind spätestens 4 Wochen vor der Premiere anzumelden und spätestens 4 Wochen nach der letzten Aufführung abzurechnen.
Für Aufführungsanmeldung und Einnahmenmeldung haben wir für Sie auf unserer Internetseite entsprechende Formulare vorbereitet.
3. Vervielfältigungen der Texte und der Musik
Sie dürfen nur Kopien des Theatertextes und etwaiger Tonträger für Mitglieder Ihres Ensembles anfertigen. – Die Weitergabe an andere ist nicht gestattet.
4. Namensnennungsrecht
Auf die Urheberschaft der Autorin ist auf allen Publikationen, die die Aufführung des Stückes betreffen, hinzuweisen.
5. Für professionelle Bühnen
Hier gelten gesonderte Aufführungsrechte.